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Die Wahl der richtigen Kfz-Versicherung

Ein Überlick über die drei gängigsten Varianten

Mittwoch, 1. März 2023

Mit dem Kauf eines Autos, egal ob Neu- oder Gebrauchwagen, stellt sich gleich die nächste Frage – welche Versicherung ist die richtige? Ein Unfall ist schnell passiert und die damit verbundene Reparatur kann schnell teuer werden. Wer jedoch denkt, dass jede Kfz-Versicherung automatisch Unfallschäden am eigenen Auto deckt, der irrt. Deshalb ist es umso wichtiger, über die Unterschiede der verschiedenen Versicherungsvarianten Bescheid zu wissen. Folgend haben wir einen kleinen Überblick mit den wichtigsten Eckpunkten der drei gängigsten.

Kfz-Haftpflicht: Das vorgeschriebene Minimum
Um diese kommt niemand herum, denn bei jeder Fahrzeuganmeldung ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend. Sie deckt im Wesentlichen Schäden (Sach- und Personenschäden), die bei anderen Verkehrsteilnehmern verursacht werden, ersetzt berechtigte Ansprüche des Unfallgegners  und wehrt unberechtigte auch vor Gericht ab.

Teilkasko: Der Zusatz für‘s eigene Auto
Diese, oft auch Elementarkasko genannt, wird zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht abgeschlossen und umfasst Schäden am eigenen Auto, verursacht durch Naturgewalten (Sturm, Blitzschlag, Hagel, Überschwemmung); Brand oder Explosion;  den Zusammenstoß mit Tieren (manchmal nur „Haarwild“ wie z.B. Rehe oder Wildschweine); Raub, Unterschlagung oder Diebstahl des Wagens; eventuell auch Marderbisse, Kabelschäden durch Kurzschluss oder Glasbruch durch Steinschlag.

Vollkasko: Trotzdem kein all-inklusive Vertrag
Die Vollkasko ist die umfassendste Art der Kfz-Versicherungen, denn hier werden auch Schäden am eigenen Fahrzeug gedeckt, die vom Fahrer selbst verursacht wurden. Darunter fallen neben Unfall- auch Park- und Vandalismusschäden. Bedacht werden muss allerdings, dass trotz des umfangreichen Schutzes es gewisse Dinge gibt, die selbst eine Vollkasko nicht bezahlt: So sind zum Beispiel Fahrzeugschäden durch Erdbeben oder bei gerichtlich strafbaren, vorsätzlichen Handlungen nicht versichert.

Zillertaler Zeitung

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