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Leasing – ja oder nein?

Was es beim „Auto mieten“ zu beachten gilt

Mittwoch, 8. März 2023

Leasing – ein Begriff, den vor allem im Bezug auf Autos bestimmt jeder schon mal gehört hat, spätestens beim Kauf dann stellt sich aber für viele die Frage, was genau bedeutet „Leasing“ eigentlich und lohnt sich diese Variante für mich?

Finanziell lohnt sich Leasing oft, egal ob als Privat- oder Gewerbekunde. 

Trotzdem sollte man vor dem Fällen der entgültigen Entscheidung einige wichtige Dinge beachten und sich als Leasingnehmer vor Vertragsabschluss ausreichend darüber informieren.

Zu beachten gilt es vor allem:

– Am Ende der Vertragslaufzeit gibt es drei Möglichkeiten: das Leasingfahrzeug zum Restwert
kaufen, Fahrzeug weiterleasen,  Fahrzeug zurückgeben

– Das Fahrzeug darf bei Rückgabe keinerlei Schäden aufweisen, die über das vertraglich verein-
barte Maß hinausgehen. Ansonsten trägt der Leasingnehmer für alle größeren Mängel automatisch
die Kosten. Diese basieren auf dem durch ein unabhängiges Gutachten ermittelten Wertverlust.

Außerdem interessant zu wissen, ist der Unterschied von „Kilometerleasing“ und „Restwertleasing“:

Kilometerleasing: Hierbei werden vorab sogenannte Inklusivkilometer vertraglich vereinbart und werden diese überschritten, muss ein Aufpreis pro zu viel gefahrenem Kilometer gezahlt werden (ca. 5-10 Cent/km). 

Oft gilt jedoch eine Toleranz von 2.500 km, bei der keine Nachzahlung zu leisten ist.

Restwertleasing: Bei dieser Variante basiert die monatliche Leasingrate auf dem zu Beginn ermittelten Restwert des Fahrzeuges nach Vertragsende. Weicht dieser dann zum Schluss der Laufzeit vom kalkulierten Wert ab, muss der Leasingnehmer für die Differenz aufkommen. 

Weiß man nun ein wenig Bescheid, gilt es des Weiteren allerdings noch zu beachten, dass für den Abschluss eines Leasingvertrages auch gewisse Voraussetzungen erfüllt werden müssen:

– Mindesalter des Leasingnehmers 18 Jahre
– Wohnsitz in Österreich
– Einwandfreie Bonität
– Sicheres Arbeitsverhältnis
– Regelmäßiges und der Höhe der Leasingrate entsprechendes Einkommen

Wer als Gewerbe ein Fahrzeug leasen möchte, muss als Gewerbe mindestens 6 Monate bestehen, kann dann aber die Kosten für die monatliche Leasingrate vollständig als Betriebsausgaben geltend machen – vorausgesetzt man kann belegen, dass das Auto zu 90% geschäftlich genutzt wird.

Zillertaler Zeitung

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