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20% Cash Back auf Gutscheine

Roman Eberharter: „Jetzt gibt‘s Geld von der WKO zurück!“

Donnerstag, 16. Dezember 2021
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Der Lockdown endete diese Woche und damit startet der heimische Handel verspätet in das Weihnachtsgeschäft. Um in der Vorweihnachtszeit einen zusätzlichen Kaufanreiz zu schaffen, erstattet die Wirtschaftskammer nun 20 % von Gutscheinen für heimische Betriebe zurück, erklärt Roman Eberharter, Branchensprecher im Einrichtungsfachhandel in der WKO Tirol.

Um mit vollem Schwung nach dem Lockdown in das Weihnachtsgeschäft starten zu können, hat die Wirtschaftskammer Österreich wieder eine Gutscheinaktion ins Leben gerufen. Konkret: Wer ab dem 13. Dezember 2021 einen Gutschein bei einem heimischen Betrieb, der auf Grund des Lockdowns vollständig geschlossen war, kauft, erhält 20 % des Rechnungsbetrages zurückerstattet. Dazu muss man nur die Rechnung auf die Seite wko-cashback.at hochladen.

„Die Gutschein-Initiative gibt den heimischen Unternehmen Rückenwind in dieser schwierigen Zeit. Zudem wird für die Kunden ein Anreiz geschaffen, in der Region für das Weihnachtsfest einzukaufen“, so Eberharter der dabei betont, dass somit „sowohl Unternehmen als auch Kunden“ von der WKÖ-Initiative profitieren.

Wie funktioniert die Initiative?
Kunden die zwischen dem 13. und dem 23. Dezember 2021 eine Gutschein-Rechnung auf der Website wko-cashback.at hochladen, erhalten 20 % des Rechnungsbetrages (Mindestwert der Rechnung Euro 50,-, maximal Euro 300,- ) zurück. Insgesamt darf pro Person nur 1 Gutschein zur Rückvergütung eingereicht werden. Der finanzielle Rahmen für die WKO-Gutscheinaktion liegt bei 1 Mio. Euro. „Teilnahmeberechtigt sind in ganz Österreich fast alle Handels-, Gewerbe- und Tourismusbetriebe“, fasst Eberharter zusammen.

Mitarbeitergutscheine statt Weihnachtsfeiern
Von einer weiteren Initiative profitieren sowohl Unternehmen, der Handel, als auch die Mitarbeiter: Statt der Weihnachtsfeiern werden dieses Jahr wieder Gutscheinaktionen für Mitarbeiter möglich sein. Dazu wird der betriebliche Freibetrag von 365,- Euro für die Gutscheine ausgeweitet, erklärt Branchensprecher Eberharter.
Konkret können Unternehmen laut Einkommenssteuergesetz für Firmen- oder Weihnachtsfeiern 365,- Euro pro Jahr absetzen. Dieser Betrag ist auch für Mitarbeiter steuerbefreit. Diese Regelung soll auch wieder für die Gutscheinaktion in diesem Jahr gelten – wie bereits vergangenes Jahr.

Von dieser Gutscheinaktion profitierten sowohl die Mitarbeiter als auch die Unternehmen und der Handel.
„Diese Initiative ist somit eine Win-Win-Situation“, bilanziert Roman Eberharter. bez.Anz

Zillertaler Zeitung

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